Extremer Sonderweg: Bankenplatz droht Verlust der Wettbewerbsfähigkeit, der Wirtschaft höhere Kosten
Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) kritisiert die vom Ständerat beschlossene extreme Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen scharf. Eine Unterlegung von 90 Prozent mit hartem Kernkapital wäre mit unverhältnismässig hohen Kosten verbunden und würde weit über internationale Standards hinausgehen. Der Ständerat ist auch dem Vorschlag seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) zur Stärkung der international etablierten AT1-Instrumente nicht gefolgt. Damit würden diese verlustabsorbierenden Instrumente bei der Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen nicht berücksichtigt. Die Folgen für den Schweizer Finanzplatz und die Wirtschaft wären erheblich.
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Die vom Ständerat beschlossene Unterlegung von 90 Prozent mit hartem Kernkapital führt zu einer Verdoppelung der Anforderung und geht damit deutlich über internationale Standards hinaus. Dieser extreme und sehr teure regulatorische Ansatz wird auf Konkurrenzfinanzplätzen in Europa, im Vereinigten Königreich oder in den USA nicht praktiziert. Er würde zusätzliche Eigenmittel in grossem Umfang binden, die nicht für die Finanzierung von Unternehmen, Investitionen und andere produktive Zwecke zur Verfügung stünden. Dies würde die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes erheblich schwächen, ohne dass ein zusätzlicher Nutzen für die Finanzstabilität nachgewiesen wäre. Die Folgen eines solchen Sonderwegs würden nicht nur den Finanzplatz, sondern auch den Werkplatz sowie Kundinnen und Kunden treffen. Die SBVg bedauert sehr, dass die überwiegend kritischen Stellungnahmen aus der Wirtschaft und vonseiten der Kantone im Entscheid des Ständerats nicht berücksichtigt wurden.
Enttäuschend ist auch, dass der Ständerat dem Vorschlag der WAK-S zur Weiterentwicklung und Stärkung der AT1-Instrumente nicht gefolgt ist. Damit wurde eine grosse Chance vertan, ein international etabliertes Instrument gezielt zu stärken, das Verluste bereits in einer frühen Krisenphase absorbieren kann. Dies hätte die Fähigkeit einer Bank gestärkt, eine Krise aus eigener Kraft zu bewältigen, lange bevor staatliche Unterstützung erforderlich wird. Mit dem heutigen Beschluss würden AT1-Instrumente bei der Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen nicht berücksichtigt und damit in der Schweiz massiv abgewertet. Dies steht im klaren Widerspruch zu international etablierten Standards.
Für die SBVg bleibt zudem entscheidend, welche Lehren aus der Krise der Credit Suisse gezogen werden. Das Problem waren nicht zu tiefe Kapitalanforderungen, sondern die weitreichenden Ausnahmen davon, welche der Credit Suisse jahrelang gewährt wurden. Die folgerichtige Lehre daraus wäre, solche Ausnahmen künftig auszuschliessen und die bestehenden Regeln konsequent umzusetzen. Stattdessen wird eine extreme Verschärfung der Eigenmittelanforderungen vorgeschlagen.
Für die weiteren politischen Beratungen ist deshalb eine grundlegende Korrektur erforderlich. Dabei sollte auf den wichtigen Vorarbeiten der WAK-S aufgebaut werden. Es braucht einen Ansatz, der nachweislich zur Finanzstabilität beiträgt, international anschlussfähig ist und die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes und der Gesamtwirtschaft wahrt.