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15.07.2026

SBVg lehnt Verschärfung der Lex Koller ab

Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) spricht sich gegen die vom Bundesrat vorgeschlagene Verschärfung der Lex Koller aus. Die Vorlage verfehlt ihr Ziel, Wohnkosten zu senken, und droht stattdessen den Wirtschaftsstandort Schweiz und die Investitionstätigkeit auf dem Immobilienmarkt zu beeinträchtigen – mit negativen Auswirkungen auch auf die Altersvorsorge.  

Fehlende Wirkung auf Wohnkosten und Wohnungsangebot 

Der Bundesrat möchte den Erwerb von Schweizer Grundstücken durch Personen im Ausland stärker beschränken. Die SBVg anerkennt das Anliegen, eine Entlastung bei den Wohnimmobilienpreisen und Wohnungsmieten zu erreichen. Wie jedoch bereits die Regulierungsfolgenabschätzung zeigt, sind die vorgeschlagenen Massnahmen dafür nicht geeignet. Dies liegt insbesondere daran, dass die vorgesehenen Eingriffe auf unzutreffenden Annahmen über das Zusammenspiel der relevanten Märkte beruhen. Die Höhe der Mieten ergibt sich aus dem Verhältnis von Angebot und Nachfrage nach Wohnraum, also aus Entwickler- und Nutzermarkt. Die Preise für Renditeliegenschaften bilden sich hingegen am Vermögensmarkt, auf dem u.a. Immobilien als Kapitalanlage gehandelt werden. Die Vorlage setzt an diesem Vermögensmarkt an, obwohl die Wohnkosten dort nicht entstehen. Die eigentlichen Ursachen steigender Wohnkosten liegen vielmehr in strukturellen Faktoren wie demographischen Entwicklungen, begrenzten Bauzonen und langwierigen Bewilligungsverfahren. Nachhaltige Entlastung liesse sich deshalb vor allem durch eine Ausweitung des Wohnungsangebots erreichen.

Volkswirtschaftlich schädliche Eingriffe 

Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Verschärfungen schwächen die Marktliquidität von Geschäftsimmobilien, da ausländische Investoren als Käufergruppe weitgehend ausgeschlossen werden sollen. Zudem drohen sie eine Dekotierung von Immobilienfonds zu bewirken, was in einer Abwertung in den Portfolios von Pensionskassen, Versicherungen und weiteren Immobilieneigentümern mündet und sich unmittelbar auf die Altersvorsorge auswirken würde. Zugleich würde die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz beeinträchtigt. Die Vorlage schafft weder zusätzlichen Wohnraum noch tiefere Mieten, gefährdet jedoch die Kapitalversorgung des Immobilienmarkts und wichtige Investitionen in Infrastruktur, Digitalisierung und Tourismus. Die SBVg lehnt die Revision daher ab. Einzig die Umsetzung der Motion von Ständerat Martin Schmid, die den Erwerb von Personalwohnungen für ausländisch beherrschte Hotelbetriebe erleichtern möchte, wird seitens SBVg unterstützt.  

Worum geht es in der Vernehmlassung? 

Der Bundesrat schlägt eine Verschärfung der Lex Koller vor, um den Erwerb von Schweizer Grundstücken durch Personen im Ausland stärker zu beschränken. Die Vorlage sieht insbesondere vor, den Erwerb von Hauptwohnungen durch Drittstaatsangehörige bewilligungspflichtig zu machen, Kapitalanlagen in Geschäftsimmobilien durch Personen im Ausland einzuschränken sowie den Kauf von Ferienwohnungen stärker zu kontingentieren. 

Zudem sollen Personen im Ausland künftig grundsätzlich keine börsenkotierten Anteile an Wohnimmobiliengesellschaften sowie keine regelmässig gehandelten Anteile an Immobilienfonds und Immobilien-SICAV mehr erwerben dürfen. Gleichzeitig enthält die Vorlage punktuelle Erleichterungen für Hotels beim Erwerb von Personalwohnungen.

Politik

Autoren

Remo Kübler
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